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Substanzwertmethode

Vom Vermögen zum Wert: Die Substanzwertmethode zur Bewertung von Unternehmen 


Bei den Einzelbewertungsverfahren werden, wie der Name bereits suggeriert, die Vermögensgegenstände einzeln und isoliert voneinander betrachtet und dabei außer Acht gelassen, dass der Wert eines Unternehmens mehr ist, als die Summe seiner Teile. Den Einzelbewertungsverfahren, die sich auch unter die Bezeichnung „Substanzwertverfahren“ subsumieren lassen, liegt dabei folgender Bewertungsprozess zugrunde: Zunächst werden die individuellen Werte der Vermögensgegenstände ermittelt, bevor im nächsten Schritt die einzelnen Vermögenswerte zum Gesamtunternehmenswert summiert werden. Um den Substanzwert des Unternehmens zu erhalten wird dann der Wert der Schulden subtrahiert:

Dabei kann die Berechnung des Substanzwertes unter der Annahme der Fortführung (Reproduktionswert) oder der Auflösung (Liquidationswert) erfolgen.

Substanzwertverfahren auf Basis von Reproduktionswerten

Im Rahmen des Substanzwertverfahrens auf Basis von Reproduktionswerten wird von einer Fortführung (Going-Concern-Prinzip) des Unternehmens ausgegangen. Den Ausgangspunkt der Unternehmensbewertung bildet die Annahme, das Unternehmen auf gleiche Art und Weise nachzubauen. Der Substanzwert soll angeben, wie viel Kapital aufgewendet werden muss, um das zu bewertende Unternehmen zum Bewertungszeitpunkt wiederherzustellen. Als Wertansatz werden die Wiederbeschaffungspreise der (im Sinne des bisherigen Unternehmenskonzepts) betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände zum Bewertungsstichtag herangezogen. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen, wie beispielsweise Wertpapiere des Umlaufvermögens, wird zum Liquidationswert bewertet und erhöht den Substanzwert. Für die Ermittlung  des Substanzwertes auf Basis von Reproduktionswerten kann somit folgendes Schema zugrunde gelegt werden:

Substanzwertverfahren auf Basis von Liquidationswerten

Im Gegensatz zum Substanzwert als Rekonstruktionswert gibt der Substanzwert auf Basis von Liquidationswerten den Wert der veräußerbaren Substanz an und beruht darauf, welche Nettoeinzahlung bei der Liquidation (Zerschlagung) des zu bewertenden Unternehmens erzielt werden kann.

Bei der Ermittlung des Liquidationswertes sind neben den Schulden zusätzlich liquidationsspezifische Lasten wie beispielsweise  Sozialpläne oder Rekultivierungs- oder Entsorgungspflichten zu berücksichtigen. Der Liquidationswert ermittelt sich nach folgendem Schema:

Der Liquidationswert ist dann zu verwenden, wenn die Zerschlagung des Unternehmens einen höheren Wert als die Weiterführung ergibt und die Liquidation auch tatsächlich durchgeführt werden soll. Bei der Errechnung des Liquidationswertes ist die bestmögliche Verwertung der Vermögensgegenstände anzustreben. Bei der Substanzwertermittlung auf Basis von Liquidationserlösen bleibt zu beachten, dass die Wertermittlung aufgrund  von Prämissen des zeitlichen Ablaufs, wie einer Zerschlagung unter Zeitdruck oder einer Auflösung unter Normalbedingungen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist.

Kritik am Substanzwertverfahren

Durch die isolierte Betrachtung der einzelnen Vermögensgegenstände bleibt das Wesen unternehmerischen Handelns unberücksichtigt. Dieses liegt jedoch in der Erzielung zukünftiger Erträge, die sich aus dem Zusammenwirken der einzelnen Vermögenspositionen ergeben. Entscheidende Geschäftswertfaktoren, wie etwa Kundenbeziehungen, Standortvorteile, Qualität der Angestellten, Marken oder Reputation, lassen sich nur schwer vollständig identifizieren und mit einem in Geldeinheiten ausgedrückten Wert versehen. Einzelbewertungsverfahren sind daher zur Bewertung von Unternehmen, die fortgeführt werden sollen, in der Regel ungeeignet. - hier bieten sich andere Bewertungsmethoden besser an. In der Praxis werden die Substanzwertverfahren vor allem bei der Bewertung von Unternehmen mit schwacher Ertragslage oder in Insolvenzfällen eingesetzt. Diese Methoden ermitteln in solchen Fällen die Wertuntergrenze eines Unternehmens.


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